12.1. Ein Produkt gilt als mangelhaft oder nichtkonform, wenn es nicht der Beschreibung des Herstellers oder Verkäufers entspricht oder wenn es nicht für die üblichen Zwecke genutzt werden kann. Das Produkt ist überdies mangelhaft, wenn es nicht die normale Qualität aufweist und nicht so funktioniert, wie es im Normalfall zu erwarten wäre.
12.2. Erweist sich ein Produkt bei der Installation oder Verwendung als mangelhaft oder entspricht es nicht dem Vertrag, so muss der Kunde den Verkäufer binnen zwei Monaten, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt oder identifiziert hat, spätestens aber ein Jahr nach dem Lieferdatum darüber informieren.
12.3.Ist der Kunde ein Konsument, so sind Mängel oder Nichtkonformität des Produkts dem Verkäufer binnen zwei Monaten ab Entdeckung oder Identifizierung des Mangels oder der Nichtkonformität, aber nicht später als zwei Jahre ab dem Kaufdatum anzuzeigen.
12.4.Ist das Produkt mangelhaft oder nichtkonform, darf der Kunde vom Verkäufer fordern, den Mangel zu beheben. Der Verkäufer ist berechtigt, zu entscheiden, ob das Produkt repariert oder ersetzt wird. Weigert der Verkäufer sich, den Mangel zu beheben oder scheitert die Behebung innerhalb eines angemessenen Zeitraums, so ist der Kunde berechtigt, das Produkt nach eigenem Ermessen zurückzugeben und eine Rückerstattung zu fordern oder, wenn der Kunde sich entscheidet, das mangelhafte Produkt zu behalten, eine angemessene Preissenkung zu fordern. Das Recht des Kunden, nach geltendem Recht Schadenersatz zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
12.5.Ansprüche wegen Mängeln oder Nichtkonformität können nicht gegenüber dem Verkäufer erhoben werden und der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Kunden, wenn und soweit:
12.5.1. Der Mangel deswegen auftritt oder darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde das Produkt unsachgemäß oder missbräuchlich verwendet oder darauf, dass das Produkt mit Feuer oder Flüssigkeiten in Kontakt gekommen ist oder wenn andere, nicht mit dem Produkt in Zusammenhang stehende Gründe vorliegen;
12.5.2.Der Mangel auftritt, weil der Kunde das Produkt zweckentfremdet oder entgegen den Anweisungen, Handbüchern oder Leitlinien des Herstellers oder Verkäufers einsetzt;
12.5.3. Der Mangel in Folge von durch den Kunden selbst durchgeführten oder nicht autorisierten Reparaturen oder die Verwendung nicht originaler Ersatz- oder Bestandteile auftritt.